Export in Drittländer (ausserhalb der EG)

Die Rechnungsstellung bei Verkäufen in Länder, die nicht der EG angehören, erfolgt immer ohne Mehrwertsteuer. Zusätzlich zum Kaufpreis hat der Käufer eine Kaution in Höhe der gültigen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19% des Verkaufspreises) zu zahlen. Diese Kaution wird dem Käufer wieder zurückgezahlt, wenn er den Nachweis der Ausfuhr erbracht hat. Als Nachweis können folgende Dokumente dienen:

  • Abfertigung im ATLAS-Verfahren (elektronische Zollabfertigung). Sie erhalten von uns das Ausfuhrbegleitdokument (ABD), das Sie bitte an der EU-Aussengrenzstelle vorlegen. Bei korrekter Abfertigung erhalten wir eine elektronische Meldung.
    Bitte beachten Sie, dass noch immer nicht alle Grenzzollstellen die Ausfuhr sauber erfassen - lassen Sie sich einen Stempel auf Ihre Ausfertigung des ABD geben! In diesem Falle benötigen wir zusätzliche Unterlagen (siehe weiter unten - Kopien der ...).
  • Versandschein (T2). Wenn Sie beim Zollamt oder einer Zollspedition ein Versandverfahren angemeldet haben, ist die Ausfuhranmeldung kein gültiger Ausfuhrnachweis. Sie benötigen die Bestätigung des abfertigenden Zollamtes über die erfolgte Ausfuhr. Hierzu schicken Sie die Ausfuhranmeldung an das abfertigende Zollamt mit der Bitte um Bestätigung. Ein Musterschreiben können Sie hier laden.
    Bitte beachten Sie: Das Versandverfahren kann unter Umständen mehrere Wochen dauern!
  • Kopien der Einfuhr- und Zulassungspapiere Ihres Heimatlandes. Diese Papiere müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden und Kopie und Übersetzung müssen amtlich beglaubigt werden.

Die Kaution können Sie gerne persönlich in bar bei uns abholen, bei Beträgen über 500 Euro bitten wir um telefonische Anmeldung am Vortag. Oder Sie können sich den Betrag überweisen lassen. Schicken Sie uns die Nachweise per Post, bitte als Einschreiben oder Wertbrief, zusammen mit Ihren Bankdaten zu. Vergessen Sie nicht, Ihre Telefonnummer für Rückfragen anzugeben. Beachten Sie bitte: bei Überweisungen ins Ausland können zusätzliche Kosten entstehen, die den Erstattungsbetrag verringern.